Reite nicht in der Dämmerung (1 Stunde vor und nach Sonnenauf- und -untergang), da dadurch das Wild beim Äsen gestört wird; das führt zu Verbiss!
14.
Führe Deinen Hund grundsätzlich an der Leine mit!
15.
Vermeide Ausritte zwischen November und März, da im Bayerischen Wald noch Schnee liegt und das Reiten auf den aufgeweichten Wegen zu großen Schäden führen kann!
16.
Prüfe vor Antritt der Tour die Wege auf ihre geeignete Beschaffenheit!
Verhaltenshinweise vom Bayr. Forstamt:
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr (s. Art. 21 Abs. 3 BayNatschG)!
Waldwege können wegen Forstbetriebsmaßnahmen kurzfristig gesperrt werden – bitte beachten Sie unbedingt die Anordnungen und Beschilderungen!
Das Abhalten organisierter Veranstaltungen mit voraussichtlichen Auswirkungen auf das Grundstück und die gewerbsmäßige Benutzung (z.B. Ausbildungsritte) sind nicht durch das allgemeine Recht auf Naturgenuss und Erholung gedeckt und bedürfen der Erlaubnis des Grundeigentümers und der unteren Naturschutzbehörde.
Ständige Vorsicht – besondere Rücksicht ist auf den Fußgänger-verkehr zu nehmen, da dem Fußgänger der Vorrang gebührt!
Sollten vermehrt Beschwerden auftreten, kann das Forstamt die öffentlich-rechtliche Beschränkung des Betretungsrechtes nach Art. 26 BayNatSchG zum Ausschluss von Reiter und Gespanne erwirken.