Ihre Gastgeber für Ross und Reiter in Ostbayern
Gastgeber
 

Allgemeine Buchungsbedingungen


Dieser Auftritt wurde in einer Zusammenarbeit der Landkreise Passau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen, Rottal-Inn, Straubing-Bogen, Neustadt a.d. Waldnaab, Tirschenreuth und Schwandorf erstellt.
Für die Vermittlung der Angebote und die Zimmerreservierung wenden Sie sich bitte direkt an die einzelnen Betriebe.

Der Vertrag zwischen Gast und Anbieterbetrieb
1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald das Zimmer/ die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt wurde oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages; gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzgl. der ersparten Aufwendungen des Gastgebers. Die Einsparungen betragen etwa 10% bei einer Ferienwohnung, etwa 20% bei der Übernachtung mit Frühstück, etwa 40% bei Vollpension.
5. Der Gastgeber ist verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zim-mer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu ver-meiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast den vereinbarten Preis abzgl. der ersparten Leistungen zu zahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
7. Werden Verträge von den Tourist-Informationen vermittelt, so kommen diese immer direkt zwischen dem Gastgeber und dem Gast zustande. Eine Haftung der Tourist-Informationen für Leistungs-störungen ist ausgeschlossen. 

 

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